Mittwoch, 12. Dezember 2018

Beantwortet: Urlaub erben?

Hallo, ich denke, du hast da ein wenig was falsch verstanden. Die Urlaubstage an sich kannst du nicht direkt erben. Das heißt, nur weil der Erblasser noch 10 Urlaubstage hatte, kannst du deinem Chef nicht verkünden, dass du nun statt 30 auf einmal 40 Urlaubstage hast. Was aber korrekt ist, dass du dir die nicht genommenen Urlaubstage auszahlen lassen kannst. Allerdings vermute ich, dass das auch vom Todeszeitpunkt abhängt. Also wenn ein Arbeitnehmer im Jahr Anspruch auf 30 Tage Urlaub hat, er aber im August verstirbt, wird das wahrscheinlich anteilig verrechnet. So wie wenn man in einer Firma neu anfängt, man nicht den gesamten Urlaubsanspruch hat, sondern nur anteilig. Das Urteil ist noch sehr jung, daher kann dir, falls du aus einer aktuellen Situation heraus die Frage stellst, am besten ein Anwalt mit Spezifikation auf das Thema Erbrecht darauf antworten.



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