In diesem Fall sollte dein Bekannter sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, wenn er sich gegen die ordentliche Kündigung wehren will. Hat dein Bekannter eine Rechtsschutzversicherung? Dann kann der Anwalt rausfinden, ob die Versicherung auch den Arbeitsrechtsschutz beinhaltet und die Kosten übernimmt. Falls er Mitglied in einer Gewerkschaft ist, kann er sich auch an deren Experten wenden. Das muss aber schnell passieren, da innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung geklärt werden muss, ob er eine Kündigungsschutzklage erheben kann/will.
Falls das Arbeitsgericht die Kündigung dann für unwirksam erklärt, heiß das, dass das Arbeitsverhältnis fortbestand. Ohne Unterbrechung. Weshalb dein Bekannter auch Anspruch auf das volle Gehalt oder zumindest Teile davon für diese Zeit hat, obwohl er nicht gearbeitet hat.
Aber wie schon gesagt, sucht euch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Am besten jemand, der hauptsächlich auf Arbeitnehmer spezialisiert ist.
Viel Erfolg!
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