Freitag, 23. Februar 2018

Beantwortet: Agentur für Arbeit...

Es klingt für mich, als ob du das falsch verstanden hättest. Die Agentur für Arbeit zahlt natürlich erst, wenn du kein Gehalt mehr beziehst. Wahrscheinlich sollte es nur heißen, dass du eine schriftliche Beantragung nicht versäumen solltest.

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