So eine Prüfplakette ist ein rechtssicherer Nachweis der Elektroprüfung. Auf https://bgv-a3-pruefung.de/bgv-a3-pruefplaketten/ findest du dazu ein paar knappe Informationen. Eigentlich ist es ein "veralteter" Begriff für "DGUV Vorschrift 3". Verwunderlich, dass du das auf einem neuen Gerät hast. Ich habe noch eine gute Erklärung dafür gefunden: "Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung (vorher:BGV A3) beinhaltet anerkannte normgerechte Prüfungen aller elektrischen Betriebsmittel (ortsveränderlich oder ortsfest) und Anlagen in einem Betrieb oder Unternehmen. Überprüft wird der ordnungsgemäße Zustand im Sinne der geltenden VDE-Bestimmungen. Ein Unterlassen dieser Prüfung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann auch Konsequenzen für den Versicherungsschutz des Unternehmens haben. Die in der BGV A3 festgelegten Bestimmungen und Durchführungsanweisungen legen fest, wie die Prüfung in Unternehmen zu erfolgen hat." Quelle: bgva3.sv-k
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