Montag, 27. Mai 2019

Beantwortet: Auf was beim Mietvertrag achten?

Vollständige Anschrift des Vermieters im Mietvertrag benannt?

Mietwohnung und mitvermietete Nebenräume wie Keller und Garage genau bezeichnet?

Ist die Wohnungsgröße korrekt angegeben?

Nutzungsmöglichkeiten von Hof und Garten mit dem Vermieter besprochen und im Mietvertrag aufgenommen

Nach Abstellmöglichkeiten für Auto gefragt?

Ist die Miethöhe angemessen? Sind im Mietvertrag Mieterhöhungen für die nächsten Jahre vorgesehen (Staffelmiete, Indexmiete?)

Gelten die Besonderheiten der Mietpreisbremse? Liegt die Wohnung in einem solchen Gebiet? Hat der Vermieter unaufgefordert die Höhe der Vormiete mitgeteilt?

Handelt es sich um einen unbefristeten oder befristeten Mietvertrag?

Enthält der unbefristete Mietvertrag eine individuelle Zusatzvereinbarung des Vermieters, nach der der Mieter für eine gewisse Dauer auf sein Kündigungsrecht verzichtet (Kündigungsausschlussklausel)?

Welche Nebenkosten werden im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt?

Klausel im Mietvertrag vorhanden, nach der die Haltung des Haustieres verboten ist?

Nachmieter bei vorzeitigem Auszugswunsch mit dem Vermieter besprochen und eventuell im Mietvertrag aufgenommen?

Werden durch eine Klausel Kosten für Kleinreparaturen dem Mieter aufgegeben?

Hat der Vermieter sich durch eine Klausel im Mietvertrag nach vorheriger Ankündigung ein Zutrittsrecht zur Wohnung geschaffen?

Muss der Vermieter noch Mängel an der Wohnung beseitigen?

Wird der Mieter im Mietvertrag zum Winterdienst verpflichtet? Ist im Mietvertrag nichts dazu geregelt, muss der Vermieter regelmäßig Schnee räumen?

Schließt der Mieter einen gesonderten Mietvertrag für Garage oder Tiefgaragenstellplatz, der vom Vermieter getrennt zum Wohnungsmietvertrag gekündigt werden kann?

Verpflichtet der Mietvertrag den Mieter dazu, die Renovierungsarbeiten (Schönheitsreparaturen) an der Wohnung durchzuführen?

Darf der Mieter die Wohnräume auch gewerblich nutzen (vgl. Sie auch unter berufliche Nutzung)?

Möglichkeit der Untervermietung beispielsweise bei längeren Auslandsaufenthalten mit dem Vermieter besprochen und im Mietvertrag aufgenommen?

Bei Einliegerwohnung (Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen) berücksichtigt, dass eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit des Vermieters besteht (vgl. Sie unter Kündigungsgründe)?

Handelt es sich um eine Eigentumswohnung bei der eine Eigenbedarfskündigung anstehen könnte?

Welche baulichen Veränderungen darf der Mieter vornehmen?

Muss eine Mietkaution bezahlt werden? Wurden verschiedene Anlagemöglichkeiten für die Mietsicherheit besprochen?

Wer übernimmt die Gartenpflege, wenn ein Garten mitvermietet wird? Darf der Mieter den Garten nach seinem Geschmack bepflanzen oder Bepflanzungen beseitigen?

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