Wer bezahlt die Gerichtskosten der zweiten Instanz, wenn man gegen eine Verurteilung durch das AG (Strafmaß 3 Jahre Freiheitsstrafe) in Berufung gegangen ist und am LG bezüglich der Rechtsfolge obsiegt hat und 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen hat?
Wer bezahlt die Anwaltskosten?
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