Ganz so stimmt das nicht!
Es ist zwar richtig, dass bei Positionen von einem Mitarbeiter in Personalunion belegt werden können, per definitionem handelt es ich jedoch um zwei unterschiedliche Stellenbeschreibungen. Den exakten Unterschied kannst du bei Teach-to-Protect nachlesen.
Im Prinzip geht es aber darum, dass der Informationssicherheitsbeauftragter digitale Daten "physisch" schützt und der Datenschutzbeauftragte die Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen übernimmt sowie die Einhaltung der DSGVO kontrolliert.
Grüße
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