Sonntag, 11. Juni 2017

Beantwortet: Kündigungsfrist bei Todesfall...

Die Erben können den Mietvertrag außerordentlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, wenn Sie binnen eines Monats nach Kenntnis über das Ableben den Mietvertrag kündigen.

from Frage.de - dein Frageportal - Neue Fragen und Antworten http://ift.tt/2riWpik
via Earn Money

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen