Montag, 1. April 2019

Darf mein Arbeitgeber ausgezahltes Geld wieder zurücknehmen?

Hallo.
Ich versuche mal meine Situation zu schildern: ich bin seit 1.8.2017 in dem Unternehmen angestellt und seitdem geht mein Kind auch in den Kindergarten. Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Kindergartenzuschlag von pauschal 130€ Brutto bekommen. Seit August 2018 haben sich die Kosten für den Kindergarten von 131€ auf 42€ verringert (Hessen). Ich habe zu dem Zeitpunkt angefragt, ob sich dann an dem Zuschlag etwas ändert, da wurde mir gesagt, dass es eine Pauschale ist und das bleibt. So habe ich bis Februar 2019 diese Zuschläge erhalten. Und jetzt im März kam der Schock: ich habe nur 839€ Netto bekommen (sonst sind es um die 1400). Auf Anfrage wurde mir gesagt, dass das seit August 2018 angepasst wurde und das zum Ausgleich einfach bei meinem Gehalt abgezogen wurde. Jetzt meine Frage: darf mein Arbeitgeber das einfach so, ohne mich vorher darüber zu informieren?
Ich bin alleinerziehende Mutter und das Feld reicht nichtmal für die Fixkosten...

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