Hallo,
gestern wollte sich ein Mann von der Brücke stürzen. Ich habe die Polizei gerufen, obwohl der Mann wiederholt sagte, ich solle dies nicht machen. Die Polizei konnte den Mann vom Springen abhalten. Jetzt frage ich mich, wie es dem Mann geht. Ich weiß, dass dieser zunächst 24 h auf Beobachtung eingewiesen werden kann und wenn weitere Suizidversuche in Betracht gezogen werden, dieser, jedoch nur in Einbezug eines Richters, in eine Psychiatrie kommt. Doch wenn ich die Polizei frage, darf sie überhaupt Kontakt zu der Person aufnehmen (um diese z.B. zu fragen, ob es erlaubt ist, mir Informationen zu geben, oder ich schreibe einen Brief, den die Polizei an die Person weiterleitet (wobei ich diese Person auch nicht mit was konfrontieren möchte, was er eigentlich vergessen will)). Es könnte ja auch sein, dass die Polizei die Klinik anfragen müsste, um die Ärzte zu fragen, ob es in Ordnung wäre, die Person damit zu konfrontieren. Denn ich denke auch, dass viele einen Suizidversuch einfach nur vergessen wollen und nicht mehr damit in irgendeiner Weise daran erinnert werden wollen. Meine Frage also, was würde die Polizei mir sagen dürfen bzw. machen dürfen? Kann es auch sein, dass die Polizei nur meine Daten aufnimmt und diese, falls sich die Person selber irgendwann mal meldet, dann weiterzugeben? Jedoch denke ich, ist es eher unwahrscheinlich, dass sich die Person selber melden wird. Weiß jemand darüber Bescheid? Ich denke auch nicht, dass die Polizei mir über den weiteren Verlauf, also ob die Person eingewiesen wird, oder ganz normal nach Hause darf, Auskunft geben darf, oder? Und darf die Polizei diese Person denn in irgendeiner Weise verständlich machen, dass ich mir Gedanken mache, was mit ihr passiert ist? Was würde also die Polizei am Telefon antworten, was gesetzlich erlaubt ist?
Danke
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