Mittwoch, 11. Juli 2018

Abschreibung von Möbel in gemeinsamen Haushalt?

Person A und B schaffen sich gemeinsam für die Wohngemeinschaft diverse Möbel an. Das älteste Kaufdatum sind 1,5 Jahre. Beim Auszug kommt es zu einer Auszahlung der Möbel an Person A, da Person B diese in die neue Wohnung mitnehmen möchte. Person B stellt folgende Aufschlüssung auf: 24% Wertverlust pro Jahr, 6%Wertverlust für das Halbjahr auf jedes Produkt abzüglich den Anschaffungskosten. Der daraus resultierende Restwert, sprich die Ausbezahlung für Person A liegt schlussendlich auf einem sehr niedrigen Wert unterhalb der 50% Grenze des Produktes

Beispiel: Ein Kasten kostet 40€, es werden 30% abgezogen (=28€), und davon noch 20€. Person A erhält von Person B 8€.

Die Investitionsgrundlage liegt bei Person A auf -12€ und bei Person B -28€ (sprich der errechnete Warenwert des Produktes), Person B erhält die Ware.

Ist es üblich in Wohngemeinschaften das gemeinsam investierte Mobiliar nach 1,5 Jahren abzuschreiben?

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