Hallo!
Tatsächlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet eine Abfindung zu zahlen. Lediglich folgende Punkte würden ihn dazu verpflichten:
- Ein Sozialplan sieht eine Abfindung vor.
- Ein Tarifvertrag regelt den Abfindungsanspruch.
- Das Arbeitsgericht löst das Arbeitsverhältnis auf Antrag eines leitenden Angestellten auf.
- Das Arbeitsgericht löst das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitnehmers wegen Unzumutbarkeit auf.
Also würde ich erst mal in deinem Vertrag nachlesen, ob ihr dort etwas vor ab geregelt habt.
Grüße
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