Mittwoch, 21. November 2018

Beantwortet: Anspruch auf Abfindung

Hallo!

Tatsächlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet eine Abfindung zu zahlen. Lediglich folgende Punkte würden ihn dazu verpflichten: 

  • Ein Sozialplan sieht eine Abfindung vor.
  • Ein Tarifvertrag regelt den Abfindungsanspruch.
  • Das Arbeitsgericht löst das Arbeitsverhältnis auf Antrag eines leitenden Angestellten auf.
  • Das Arbeitsgericht löst das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitnehmers wegen Unzumutbarkeit auf.

Also würde ich erst mal in deinem Vertrag nachlesen, ob ihr dort etwas vor ab geregelt habt.

Grüße



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