Dienstag, 6. November 2018

Beantwortet: Steuerstrafverfahren

Im Allgemeinen ist anzumerken, dass es zwei verschiedene Formen der Verjährung gibt: Die steuerliche und die strafrechtliche.

Strafrechtlich verjährt die Steuererklärung nach 7 Jahren. Alles was länger zurückliegt, kann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, d.h. dir drohen, sollte das Finanzamt dein Vergehen bemerken, kein Bußgeld bzw. keine Freiheitsstrafe mehr.

Steuerilch verjährt ist es dann nach 10 Jahren. Danach kann das Finanzamt auch keine Nachzahlungen mehr einfordern.

Solltest du befürchten, dass das Finanzamt dir auf die Schliche kommen könnte, oder jemand dich anschwärzt, dann rate ich dir, dich von einem Anwalt zur Selbstanzeige beraten zu lassen. Die Selbstanzeige kann strafmildernd wirken, sollte aber nicht unüberlegt vorgenommen werden.



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