Montag, 19. August 2019

Beantwortet: Ticket zum Job von Steuer absetzen?

Man kann es von der Steuer absetzen. Mittlerweile ist es aber so das diese steuerfrei sind.

Aber auch die Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz gelangen, können profitieren. Denn die Arbeitgeberzuschüsse hierfür bleiben ab 2019 steuerfrei. Dies gilt auch für Privatfahrten, die beispielsweise mit dem Jobticket möglich sind. Die bislang geltende monatliche Freigrenze von 44 Euro kann somit ohne steuerliche Nachteile überschritten werden. Die Arbeitgeberleistungen sind lediglich auf die Entfernungspauschale für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte anzurechnen.

Quelle: https://www.aktuell-verein.de/steuerbeguenstigung-fuer-elektroautos-und-oeffentliche-verkehrsmittel/



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