Donnerstag, 10. August 2017

Beantwortet: Schränkt mich Insolvenzverfahren ein?

Das zentrale Gesetz im Insolvenzrecht ist die Insolvenzordnung (InsO). Sie stellt mit dem Insolvenzverfahren ein Verfahren zur Verfügung, mit welchem die Forderungen der Gläubiger (zumindest teilweise) geordnet befriedigt und die Entschuldung des Schuldners herbeigeführt werden soll.
 
Dabei wird zwischen der allgemeinen Regelinsolvenz, welche auf Selbstständige beziehungsweise Gewerbetreibende sowie juristische Personen anwendbar ist, und der Verbraucherinsolvenz nach den §§ 304 fortfolgende InsO unterschieden. Letztere ist bei Zahlungsunfähigkeit natürlicher Personen einschlägig.


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