Montag, 25. Juni 2018

Beantwortet: Löschpflicht von Kundendaten?

Hallo!

Grundsätzlich hat eine Löschung nach Beantragung sofort zu erfolgen! Und darf, sofern es nicht für zum Beispiel Rechnungen weiter benötigt wird, nicht mehr verwendet werden! Grad mit der neuen Datenschutzverordnung sind sie da sehr streng geworden. 

Wenn du ein Unternehmen leitest oder für Kundendaten in einem Unternehmen verantwortlich bist, dann kannst du die genaue Gesetzteslage hier genauer nachlesen

Beachte aber, dass du steuerrechtlich Daten trotzdem für 7 Jahre behalten musst. Das musst du aber von Anfang an den Kunden klar mitteilen! 



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