Donnerstag, 24. Januar 2019

Beantwortet: Kündigung in der Probezeit

Hallo. Eine Probezeit ist keine Pflicht. Es gibt nur eine Maximal-Begrenzung. Das heißt, die Probezeit darf nicht über sechs Monate sein. Aber wenn im Arbeitsvertrag keine Probezeit erwähnt wird, dann gibt es sie auch nicht. Arbeitnehmer profitieren davon, dass von Anfang an die allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen gültig sind,

from Frage.de - dein Frageportal - Neue Fragen und Antworten http://bit.ly/2UbFZHa
via Earn Money

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen