Hallo. Eine Probezeit ist keine Pflicht. Es gibt nur eine Maximal-Begrenzung. Das heißt, die Probezeit darf nicht über sechs Monate sein. Aber wenn im Arbeitsvertrag keine Probezeit erwähnt wird, dann gibt es sie auch nicht. Arbeitnehmer profitieren davon, dass von Anfang an die allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen gültig sind,
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