Donnerstag, 24. Januar 2019

Beantwortet: Kündigung in der Probezeit

Hey!

Weiß nicht, weshalb mein Vorredner von 3 Monaten spricht - aber soweit ich weiß beträgt die Probezeit in der Regel 6 Monate. Außer es wird explizit eine kürze Zeit vereinbart - dies müsste dann aber eben im Arbeits- (oder Kollektivvertrag) stehen. Auf dieser Website findest du mehr dazu. 

Unabhängig davon kannst du ja aber sowieso jederzeit kündigen - unter Einhaltung einer Kündigungsfrist versteht sich natürlich. Meistens lässt sich aber auch eine einvernehmliche Lösung finden. :)

Gut, dass du so früh eingesehen hast, dass es dir nicht taugt. Sofern es dein Privatleben zulässt, würde ich schnell abhauen... ;) 



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