Dienstag, 26. Februar 2019

Beantwortet: Muss beschädigte Ware im Konnossement angegeben sein?

Hello,

ja auf dem Konnossement wird in der Regel immer der Zustand der Ware und der Verpackung angegeben.
Wenn ein Verfrachter eine beschädigte Ware erhält, dann dokumentiert er das auf dem Konnossement und so macht es auch der Kapitän.
Das kann als Abschreibung gesehen werden wie in der Buchhaltung. 

Kannst du hier nachlesen bei wirtschaftswissen .

Wünsche noch einen schönen Tag!



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