Dienstag, 26. Februar 2019

Muss beschädigte Ware im Konnossement angegeben sein?

Hey,

wenn eine Ware von Übersee geliefert wird und bereits beschädigt ist, muss das nicht im Konnossement verzeichnet sein? Ich kenne mich damit leider nicht so gut aus. Hat jemand Erfahrungen mit beschädigter Ware vom Schiffsverkehr als Unternehmer?

LG

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