Donnerstag, 19. September 2019

Unterlassene Hilfeleistung oder sexuelle Belästigung?

Für sexuelle Belästigung gibt es Haftstrafen von bis zu fünf Jahren, für unterlassene Hilfeleistung aber nur zwei Jahre. Wenn ich also bei einer Frau Erste Hilfe leisten muss, z.B. nach einem Unfall oder so, begebe ich mich automatisch in eine Zwickmühle, weil ich die Frau dazu berühren muss. Schließlich kann diese im Nachhinein jederzeit behaupten, ich hätte die hilflose Situation der Frau ausgenutzt, um sie anzutatschen. Komme ich als Mann dann strafrechtlich gesehen nicht besser davon, wenn ich in so einem Fall nur bei anderen Männern Erste Hilfe leiste und die Frauen nicht anrühre?

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