Freitag, 28. April 2017

Beantwortet: Keine Auszahlung des Ausbuldungsgehalts wegen fehlendem Führungszeugnis ist das rechtens ?

Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, dir einen Ausbildungsgehalt zu zahlen. Sollten Sie es unterlassen, solltest du dich an die IHK wenden. Aber dein Gehalt nicht zu zahlen, nur weil dein Führungszeugnis  fehlt? Das ist nicht korrekt.

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