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Hallo Phil,
bei der derzeitigen Rechtslage rate ich Dir ab. Alles ist zu kompliziert und undurschaubar geworden. Vorschriften über Vorschriften.
Ich bin vielleicht der älteste BHKW-Betreiber hier im Forum. 1993 habe ich 3 BHKWs ans Netz geschlossen. Damals war es, obgleich ich schon damals
große Schwierigkeiten und Ärger mit den örtlichen Stadtwerken hatte. Heute hast Du Ärger mit dem Netzbetreiber, mit dem
Zollamt, mit dem Finanzamt, mit dem Übertragungsnetzbetreiber (in meinem Fall Tennet), mit dem KWK-Zuschlag, der Dir strittig gemacht wird,
nach 10 Jahren fällt der ganz fort. Du hast Probleme mit dem EEG-Zuschlag, musst für selbst verbrauchten Strom und auch für ins Netz gelieferten Strom die EEG Anteile zahlen. Du wirst im Formularkrieg ersticken.
Das große Problem ist bei BHKWs, dass immer wieder auch Strom ins Netz nach draußen fließt. Und dieser Strom lässt sich einfach nicht gut vermarkten.
Die Abrechnung wird um einiges komplizierter, und beim kleinsten formalen Fehler bekommst Du vom Mieter überhaupt keine Nebenkosten bezahlt.Es tut mir Leid, so negativ darüber berichten zu müssen.
Grüße vom Energiepionier
maggy1902
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