Noch als Nebenantwort. Ausnahmsweise kann sich bei Leitenden Angestellten ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aus einem sogenannten Auflösungsantrag ergeben. Dieser ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, insnesondere da echte Leitende Angestellte sehr selten sind
http://www.kanzlei-mudter.de/habe-ich-anspruch-auf-eine-abfindung.html
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