Montag, 14. Mai 2018

Beantwortet: Anspruch auf Abfindung

Noch als Nebenantwort. Ausnahmsweise kann sich bei Leitenden Angestellten ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aus einem sogenannten Auflösungsantrag ergeben. Dieser ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, insnesondere da echte Leitende Angestellte sehr selten sind

http://www.kanzlei-mudter.de/habe-ich-anspruch-auf-eine-abfindung.html

from Frage.de - dein Frageportal - Neue Fragen und Antworten https://ift.tt/2ImlYsc
via Earn Money

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen