Dienstag, 15. Oktober 2019

Beantwortet: Ausschluss aus Vergabeverfahren

Ganz so stimmt das nicht. Für einen Ausschluss aus einem Vergabeverfahren braucht es in der Regel doch etwas mehr,es steht ja alles unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Also rausgeschmissen wird man nicht gleich, es kann aber passieren, dass Sanktionen gegen die betroffene Firma verhängt werden.

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