Montag, 18. März 2019

Beantwortet: Fahrkosten auf Auto und Bahn aufteilen

Hallo, Lukas!

Wow, du fährst ja ganz schön weit zur Arbeit! Aber ich kenne das, ich fahre auch erst ein Stückchen zum Bus, bevor ich dann damit zur Arbeit fahren kann.

Für die Abrechnung gilt (wie im Normalfall): Die kürzeste Strecke zählt. Und die teilst du dann auf Auto und Bahn auf. Das heißt aber, dass du nicht unbedingt die 45 km nimmst, sondern die Strecke, die du fahren würdest, wenn du mit dem Auto zur Arbeit fahren würdest, insofern diese kürzer ist.

Falls du das jetzt nicht ganz verstanden hast, kannst du hier auch noch ein Beispiel finden: https://www.wirtschaftswissen.de/unternehmensgruendung-und-fuehrung/geschaeftsfuehrung/kleinunternehmer-und-selbstaendige/fahrtkostenpauschale-so-rechnen-sie-ab-wenn-sie-auto-und-bahn-fahren/
Ich hoffe, ich konnte dir damit deine Frage beantworten.

GLG

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