Freitag, 22. März 2019

Beantwortet: Kündigung in der Probezeit

Also wenn nichts im Vertrag drinsteht, gibt es schon per Gesetz eine Art "Probezeit". In den ersten sechs Monaten einer Anstellung greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht, das bedeutet, dass beide Parteien der anderen kündigen kann, ohne sich dabei an die gesetzlich anerkannten Gründe zu halten  - es sei denn natürlich, der Arbeitsvertrag hat etwas anderes festgelegt. 

Du solltest aber auch unbedingt nachschauen, ob in deinem Arbeitsvertrag vielleicht auf einen Tarifvertrag hingewiesen wird, in dem Probezeit usw näher definiert sind. 

Sollte keine Kündigungsfrist festgelegt sein, sind die Fristen gemäß § 622 gültig. Du selbst als Arbeitnehmer kannst sowieso immer kündigen, ohne an die gesetzlich anerkannten Gründe gebunden zu sein. 

Um einiges ausführlicher und detaillierter ist das Ganze hier erklärt: https://www.kuendigungsfristen.net/arbeitsrecht/probezeit/ aber ich denke, das Wichtigste wurde bereits erwähnt.



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