Nein, das ist tatsächlich gesetzlich abgehandelt, sogar auf Bundes- und Europaebene. Du kannst das hier nachlesen: https://www.ibau.de/akademie/glossar/verhaeltnismaessigkeit/
Also wie gesagt, normalerweise kommt es aufgrund eines so kleinen Vergehens nicht direkt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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