Dienstag, 15. Oktober 2019

Beantwortet: Ausschluss aus Vergabeverfahren

Nein, das ist tatsächlich gesetzlich abgehandelt, sogar auf Bundes- und Europaebene. Du kannst das hier nachlesen: https://www.ibau.de/akademie/glossar/verhaeltnismaessigkeit/

Also wie gesagt, normalerweise kommt es aufgrund eines so kleinen Vergehens nicht direkt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

from Frage.de - dein Frageportal - Neue Fragen und Antworten https://ift.tt/2IRBH4F
via Earn Money

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen